Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Gemäß § 5 Nr. 13 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 51 Nr. 16 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss die Stadtverordnetenversammlung zuständig. Der Beschluss über die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss ist für jedes Wirtschaftsjahr separat zu fassen.
Die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 wurden durch das Büro Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner, Wetzlar geprüft.
Da diese bereits vier Jahresabschlüsse geprüft haben, muss die Prüfung neu ausgeschrieben werden.
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 - 2016 wurden von der kaufmännischen Betriebsleitung 5 Firmen mit der Bitte angeschrieben, ein Angebot abzugeben. Die Vergabe der Prüfung für einen Zeitraum von vier Jahren entbindet nicht von der Pflicht für jedes Wirtschaftsjahr einen separaten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss zu fassen.
Von den 5 angeschriebenen Firmen haben nur 4 ein Angebot abgegeben, aus denen sich folgende Reihenfolge ergibt:
Prüfung Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2013-2016:
| Büro/Firma | Angebot netto | MwSt 19 % | Angebot brutto |
1. | Bechtold & Bechtold GmbH, Wetzlar | 18.250 € | 3.467 € | 21.717 € |
2. | Schüllermann und Partner AG, Dreieich | 27.600 € | 5.244 € | 32.844 € |
3. | MNT Revision GmbH, Limburg | 19.200 € | 3.648 € | 22.848 € |
4. | Frank Heerdt, Wirtschaftsprüfer | 46.000 € | 8.740 € | 54.740 € |
Die kaufm. Betriebsleitung schlägt vor, den günstigsten Anbieter, das Büro Bechtold und Bechtold, zum Prüfer für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 der Stadtwerke Braunfels zu bestellen.
Aus der Kommentierung des Eigenbetriebsgesetzes ergibt sich die Praxisempfehlung, in regelmäßigen Abständen, z. B. alle fünf Jahre, einen Wechsel der Prüfer vorzunehmen. Damit wird nicht nur einem zu engen Zusammenwirken zwischen Betriebsleitung und Prüfern vorgebeugt, es wird auch sichergestellt, dass immer wieder neue Blickwinkel bei der Prüfung Platz greifen und damit der Eigenbetrieb die Chance einer Weiterentwicklung bekommt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag vorzulegen:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Vergabe zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 - 2016 wie folgt:
a) Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch Bechtold & Bechtold GmbH
b) Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch Bechtold & Bechtold GmbH
c) Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch Bechtold & Bechtold GmbH
d) Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch Bechtold & Bechtold GmbH
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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