Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.08.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat aufzufordern, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2017 darzulegen,
a) die Summe der Beiträge, die aufgrund der Straßenbeitragssatzung in Rechnung gestellt, seit mehr als 6 Monaten nicht bezahlt wurden und wie der Mahnungsstand dazu ist;
b) die Summe der Beiträge, die aufgrund der Straßenbeitragssatzung hätten erhoben werden können, seit mehr als 6 Monaten gegenüber den Grundstückseigentümern jedoch nicht in Rechnung gestellt wurden.
Die Aufstellung ist hiernach dem Haupt- und Finanzausschuss alle 6 Monate vorzulegen.
Die letzte Aufstellung erfolgte zum 30.09.2017, sodass der erforderliche Berichtszeitraum von sechs Monaten zum 31.03.2018 erreicht wurde. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die wiederkehrenden Straßenbeiträge hat sich der Fachbereich Bau, Planung und Immobilien dazu entschieden den Berichtszeitraum zu erweitern. Es wird nunmehr mit Stand 09.05.2018 berichtet.
Zu a.)
Die Summe der Beiträge, die aufgrund der Straßenbeitragssatzung angefordert sind aber noch nicht bezahlt wurden, beläuft sich derzeit auf:
6.777,32 €
Anmerkung: Zum Stand 30.09.2017 waren es 14.178,46 €
Hintergrund: Insgesamt handelt es sich bei dieser Summe um 3 Einzelfälle.
Es sind Stundungen mit den Herangezogenen vereinbart worden. Die Stadtkasse überwacht die monatlichen Zahlungseingang, der jedoch bis dto. regelmäßig zu verzeichnen ist.
Zu b.)
Die Summe der Beiträge, die aufgrund der Straßenbeitragssatzung hätten erhoben werden können, beläuft sich derzeit auf:
0 €
Die Verkehrsanlage Waldstraße wurde im II. Bauabschnitt grundlegend ausgebaut. Die Abrechnung der Maßnahme wurde im April 2018 vorgenommen.
Der Magistrat der Stadt Braunfels hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 den Fertigstellungsbeschluss der Laufdorfer Straße gefasst. Ab sofort kann die Abrechnung erfolgen. Da diese Summe jedoch noch nicht in den 6-monatigen Berichtszeitraum fällt, findet die Summe hier keine Berücksichtigung. Es ist derzeit geplant die Abrechnung zeitnah vorzunehmen.
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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