Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Das Amtsgericht Wetzlar teilt mit Schreiben vom 2. April 2018 mit, dass für die Jahre 2019 bis 2023 ehrenamtliche Schöffen für die Strafkammern bei den Landgerichten und den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten neu zu wählen sind. Von den Kommunen sind zunächst die erforderlichen Personen vorzuschlagen. Nach einer Berechnung des Präsidenten des Landgerichts Limburg sind von der Stadt Braunfels 10 Personen vorzuschlagen.
Die Vorschlagsliste ist von der Stadtverordnetenversammlung durch ein Wahlverfahren zu bilden. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die §§ 31 bis 35 GVG zu beachten. Für die Wahl ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten, mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordnetenversammlung, notwendig.
Nach der Wahl ist die Vorschlagsliste bis zum 15.07.2018 bei dem zuständigen Direktor des Amtsgerichtes einzureichen.
Die Ämter wurden in den Braunfelser Stadtnachrichten sowie auf der Homepage der Stadt Braunfels in der Zeit vom 10.05. - 31.05.2018 öffentlich ausgeschrieben. Parallel wurden die derzeitigen Amtsinhaber angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen.
Innerhalb der Frist gingen 10 Bewerbungen ein. Es handelt sich um:
1. Harald Frimmel, Braunfels
2. Roland Würfel, Bonbaden
3. Detlev Lückel, Braunfels
4. Jens Lötzerich, Tiefenbach
5. Ingeborg Herche, Braunfels
6. Barbara Weber, Braunfels
7. Gesa Küthe, Tiefenbach
8. Christiane Lindheimer
9. Gabriele Velten, Braunfels
10. Evelyn Schaible, Bonbaden
Entfällt, da es sich um eine Wahl handelt.
| Ja-Stimmen: | 32 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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