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öffentlich


Nahversorgungszentrum Philippswiese - Städtebaulicher Vertrag


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-1112
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Durch die nachfolgend aufgeführten Änderungen ist es erforderlich den Städtebaulichen Vertrag der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Änderung Investor

die CC Commercial Concepts GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönliche haftende Gesellschafterin CC Commercial Concepts Verwaltung GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Ralph Bartl, Bartholomäus-Weitz-Straße 5, 67346 Speyer und Dr. Werner Schäfer, Wacholderberg 45, 35583 Wetzlar
 
wird ersetzt durch
 
die Einzelhandelsentwicklungsgesellschaft Braunfels GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter GHI Verwaltungsgesellschaft mbH, Robert-Bosch-Straße 17, 35540 Linden, vertreten durch die Kommanditisten stekra Verwaltungs GmbH, Usinger Straße 86, 61440 Oberursel und JFP Fischer Projekt GmbH, Robert-Bosch-Straße 17, 35540 Linden.
 
Dieser Vorlage ist die Urkunde über die Neugründung der Gesellschaft beigefügt.
 
Änderung Verkehrsplanung/-führung
 
Die Errichtung eines Kreisverkehrs entfällt, da der zuständige Straßenbaulastträger Hessen Mobil, diesem nicht zustimmt. Aus diesem Grund wurde in Besprechungen mit Hessen Mobil, Zentraler Verkehrsdienst und Regionaler Verkehrsdienst Lahn-Dill vereinbart, dort eine Lichtsignalanlage für den Einmündungsbereich L 3451, Eekloer Straße und neue Zu-/Ausfahrt Nahversorgungszentrum zu errichten.
 
Im Besprechungsprotokoll wurde hierzu folgendes festgehalten.
 
Grundsätzlich sind sich die Anwesenden einig darüber, dass der Einsatz einer LSA zur Erschließung des Fachmarktzentrums möglich ist. Die Anwesenden geben folgende Hinweise, die bei Planung beachtet werden sollten:
  
Die Signalmaste sind möglichst nah an der Kreuzung zu platzieren. Die Haltelinien sind dementsprechend möglichst dicht an den Signalmast zu rücken (RAST06: 2,50 m).
   
Bei der signaltechnischen Berechnung sind die Verkehrsstärken der Landesstraße vorrangig zu berücksichtigen. Die Bedarfsanforderung der Nebenrichtung darf nicht zu einem Stau auf der Landessstraße führen. Um die "Grün-Anforderung" aus der Marktzufahrt zu reduzieren, sollte der Rechtseinbieger nach Solms mittels einer Dreiecksinsel von der Hauptfahrbahn getrennt werden.

Die hierdurch betroffenen Änderungen im Vertrag sind folgende.




§ 1 (3) Bestehender Vertrag

Der Investor verpflichtet sich zur Herstellung der Gewerke gem. §§ 7 und dieses
Vertrages auf eigene Kosten. Zuschüsse oder sonstige finanzielle Beteiligungen
der Stadt sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Bau eines
Kreisverkehrsplatzes, über den das geplante Sondergebiet zu erschließen ist, wie
auch für einen Gehweg, der bis zum Marktgrundstück geführt werden soll.
 
Neu
 
Der Investor verpflichtet sich zur Herstellung der Gewerke gem. §§ 7 und 8
dieses Vertrages auf eigene Kosten. Zuschüsse oder sonstige finanzielle
Beteiligungen der Stadt sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Bau
eines Gehweges, der bis zum Marktgrundstück geführt werden soll.
 
§ 6 (1) Bestehender Vertrag

Der Investor verpflichtet sich, die in dem noch gesondert abzuschließenden Erschließungsvertrag dargestellte Straßenentwässerung sowie die Kreisverkehrs-, Straßen-, Park- und Wegeflächen und die Grünanlagen in dem Umfang fertig zu stellen, der sich aus der von der Stadt genehmigten Ausbauplanung ergibt.
 
Neu
 
Kreisverkehrs-, ist im neuen Vertrag nicht mehr aufgeführt.
 
§ 7 (1) und (4) Bestehender Vertrag
 
(1)     Die Infrastrukturmaßnahmen nach diesem Vertrag umfassen die für den Bau und Betrieb des Projekts notwendige Verkehrsflächen inkl. Gehwege und technische Infrastruktur
                   a)      Freilegung der öffentlichen Erschließungsflächen
                   b)      die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen (Anschlussleitungen)
                   c)    die Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließl. Kreisverkehrsplatz auf der L3451 bis zu einem Durchmesser v. 32m gem. Planung Zick-Hessler (Anlage 2)
 
Neu
 
c) die Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließl. 
-  Linksabbiegespur auf der L 3451 und Lichtsignalanlage auf der L3451, der Eekloer Straße und der Zu/Ausfahrt         Nahversorgungszentrum
 
Bestehender Vertrag
 
(4)     Soweit die Stadt im Rahmen der Herstellung des Kreisverkehrsplatzes eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Hessen Mobil zu treffen hat, wird sie den Inhalt vor deren Abschluss mit dem Investor abstimmen. Die Stadt kann den Ersatz von ihr gegenüber Hessen Mobil einzugehenden Zahlungsverpflichtungen vom Investor nur freigestellt oder ersetzt verlangen, wenn der Investor vor Unterschrift der Stadt unter der Vereinbarung mit Hessen Mobil diesen Zahlungsverpflichtungen schriftlich zugestimmt hat.
 
Neu
 
Wird ersatzlos gestrichen. Hinsichtlich der Lichtsignalanlage wird Hessen Mobil mit dem Investor einen gesonderten Vertrag abschließen.
 
Der Städtebauliche Vertrag ist darüber hinaus wieder notariell zu beurkunden.
In § 4 verpflichtet sich die Stadt zur Übertragung von Flächen, die zur Realisierung des Vorhabens notwendig sind und sich derzeit im Eigentum der Stadt befinden durch gesonderten notariellen Vertrag
Durch diese Regelung der Stadt im Städtebaulichen Vertrag, verpflichtet sich die Stadt im Vorfeld Flächen durch gesonderten notariellen Vertrag zu übertragen. Aus diesem Grund ist bereits der Städtebauliche Vertrag notarielle zu beurkunden.
Des Weiteren wird noch auf folgendes hingewiesen. Die beiliegenden Pläne sind Planungskonzepte. Diese sind als Bestandteil zum Vertrag beigefügt. In den Ausschusssitzungen wurde tlw. bemängelt, dass die Planung verschiedene Details nicht berücksichtigt.
Eine Detailplanung kann nicht Bestandteil eines Planungskonzeptes sein. Dies ist in einer Ausbauplanung darzustellen. Hierzu ist der Investor gem. § 6 (1) des Städtebaulichen Vertrages verpflichtet. Die Ausbauplanung ist Bestandteil des noch abzuschließenden Erschließungsvertrages. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Fassung.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
5
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
2
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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