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öffentlich


Aufstellung der FNP-Änderung zum Bebauungsplan "Östliche Philippswiese", Stadtteil Braunfels
hier: a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) sowie § 4 (2) BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie § 3 (2) BauGB.
b) Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-1103
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum 05.02.2018 bis 09.03.2018 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Zeitraum 28.05.2018 bis 29.06.2018 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.05.2018 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben, sofern Anregungen vorgebracht werden sollen.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Anschließend sind die Verfahrensunterlagen dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

Durch ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigungsverfügung wird die FNP-Änderung rechtswirksam.  

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,

zu a:

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen wird zugestimmt.

zu b:

1. Oben genannte FNP-Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen.

2. Die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet.

3. Der Magistrat wird beauftragt, die FNP-Änderung gem. § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
5
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
2
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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