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öffentlich


Aufstellung des Bebauungsplanes "Östliche Philippswiese", Stadtteil Braunfels
hier: a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) sowie § 4 (2) BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie § 3 (2) BauGB.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
c) Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 (3) HBO i.V.m. § 9 (4) BauGB


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-1104
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum 05.02.2018 bis 09.03.2018 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Zeitraum 28.05.2018 bis 29.06.2018 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.05.2018 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abzugeben, sofern Anregungen vorgebracht werden sollen.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Anschließend sind die Verfahrensunterlagen zusammenzustellen.

Nach Vorliegen der Genehmigung der parallel aufgestellten FNP-Änderung kann der Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gebracht werden.  

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,

zu a:

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen wird zugestimmt.

zu b:

1. Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen.
 
2. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird ebenfalls beschlossen.

3. Die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet.

4. Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen (dies kann erst nach Vorliegen der Genehmigung der parallel erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans geschehen).

zu c:

1. Die Festsetzungen nach § 91 HBO Abs. 3 i.V.m § 9 Abs. 4 BauGB werden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die vorstehende Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
5
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
2
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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