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öffentlich


Feststellung der Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl 2018


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
Bürgermeister
Nummer:
STVV-1621-1195
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

 
Beschluss:
 
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 50 Nr. 4 KWG die Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl vom 28.10.2018.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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