Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Herr Mathes hat im Jahr 2015 schon die ersten Schritte eingeleitet um einen Bebauungsplan im Bereich seiner Firma aufzustellen, damit diese planerisch abgesichert ist und um eine mögliche Erweiterung des Betriebes vorzubereiten. Dieses Vorhaben wurde dann aber durch Herrn Mathes nicht weiter verfolgt. Nun soll es einen zweiten Anlauf geben. Hierfür soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rote Au" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Philippstein.
(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Philippstein, Flur 6: Flurstücke 45, 46/1, 47 und 48 tlw. sowie Flur 7: Flurstück 1/1 sowie Gemarkung Braunfels, Flur 29: Flurstück 95/21 tlw.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der Möglichkeit der Erweiterung für den bereits ansässigen Gewerbebetrieb inklusive Stellplätze für Mitarbeiter, Firmenfahrzeuge und Besucher. Zu diesem Zweck wird ein Gewerbegebiet i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an der geplanten Bebauung.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(5) Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.
(6) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung und/oder durch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | 1 |
Herr Gerd Mathes verlässt bei der Beratung und Abstimmung den Raum.
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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