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öffentlich


Errichtung eines Waldfriedhofes in Braunfels


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-1275
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte durch Beschluss vom 24.08.2017 den Magistrat beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, ob auf den Friedhöfen in Braunfels Bestattungsfelder  für Baumbestattungen eingerichtet werden können. Nach Rücksprache mit dem  Bauhofleiter besteht grundsätzlich auf jedem Stadtteilfriedhof die Möglichkeit ein Bestattungsfeld für Baumbestattungen einzurichten. Der vorhandene Baumbestand reicht jedoch nicht aus, so dass auf sämtlichen Friedhöfen neue Bäume gepflanzt werden müssen.

Bereits seit längerer Zeit beschäftigen sich Magistrat und Verwaltung mit der Ausweisung eines Waldfriedhofes. Ein geeignetes Waldgrundstück konnte ausfindig gemacht werden. Es handelt sich um Teile des Grundstückes Flur 28, Flurstück 7/1 und befindet sich linksseitig gegenüber dem Wasserhochbehälter in Braunfels (siehe Anlage). Für die Ausweisung eines Waldfriedhofes ist ein förmliches Bauleitplanverfahren notwendig. Das Ingenieurbüro Zillinger hat hierzu bereits einen Planentwurf erstellt. Dieser kann kurzfristig der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Da die Nachfrage nach Waldbestattungen sehr hoch ist, die Nachfrage aber nach Baumbestattungen auf den Friedhöfen gegen null geht, empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich einen Waldfriedhof als öffentliche Einrichtung auszuweisen bzw. zu betreiben und von Baumbestattungen auf Friedhöfen abzusehen. Durch  zusätzliche Unterhaltungs- und Fixkosten auf den Friedhöfen besteht die Gefahr, dass durch eine geringe Nachfrage an Baumbestattungen die Fixkosten nicht gedeckt  werden können bzw. auf die Allgemeinheit (Nutzungsberechtigten)  umgelegt werden müssen.  Sinnvoller erscheint es einen Waldfriedhof auszuweisen, zumal die Nachfrage nach Waldbestattungen hoch ist und die Kosten auf die Nutzungsberechtigten umgelegt werden können.
Für einen  Waldfriedhof wurden bisher Planungskosten in Höhe von 6.540,00 € verausgabt. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Waldsolms, die bereits in eigener Regie einen Waldfriedhof betreibt, betragen die Kosten für Planung und Anlegung eines Waldfriedhofes ca. 16.000,00 €. Hinzu kam bei der Gemeinde Waldsolms noch ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,3 % im Bereich der Friedhofsverwaltung.
Abschließend sei noch erwähnt, dass Gespräche mit Bestatter und Angehörigen gezeigt haben, dass Baumbestattungen auf Friedhöfen,  gegenüber Waldbestattungen auf Waldfriedhöfen, keine alternative Bestattungsform darstellt. Vielmehr bestand als letzter Wunsch des Verstorbenen eben nicht auf einem Friedhof sondern im Wald, auf einem Waldfriedhof, beigesetzt zu werden.          

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in der Kernstadt Braunfels, auf dem Grundstück (Teilstück) Flur 28, Flurstück 7/1 einen Waldfriedhof als öffentliche Einrichtung zu errichten und zu betreiben. Der Magistrat wird beauftragt die Bauleitplanung voranzutreiben. Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung sind anzupassen. Vor Eröffnung des Waldfriedhofes ist der Stadtverordnetenversammlung eine neue Kalkulation der Friedhofsgebühren vorzulegen. Die Kosten für das Anlegen des Waldfriedhofs sind im Haushalt 2020 darzustellen.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
7
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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