Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Für die Änderung des Bebauungsplanes wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB gewählt. Aus diesem Grunde konnte die Bauleitplanung sofort öffentlich ausgelegt werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum 1.10.2018 bis einschließlich 2.11.2018 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt. Es sind zahlreich Stellungnahmen von Anwohnern eingegangen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 18.9.2018 durch das Ingenieurbüro Zillinger über die Planung informiert und gebeten bis spätestens 2.11.2018 eine Stellungnahme abzugeben, sofern Anregungen vorgebracht werden sollen.
Die beiliegende Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sieht eine 2. öffentliche Auslegung und die Durchführung des weiteren Bauleitplanverfahrens nach § 13 BauGB vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 29, wird zugestimmt.
zu b:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bebauungsplan unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen betroffen sind, von der Auslegung zu benachrichtigen.
2. Die Behörden und Bürger, die in der 1. öffentlichen Auslegung Anregungen vorgebracht haben, bekommen in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zugesandt.
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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