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öffentlich


Jahresabschluss der Stadt Braunfels für das Haushaltsjahr 2011


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB II - Finanzen
Nummer:
STVV-1621-1347
Sachbearbeiter(in):
Klaus Schmidt

Sachvortrag:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2015 wurde der Jahresabschluss 2011 gem. § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und der Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises zugeleitet.

Bestandteile des Jahresabschlusses 2011 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§112 Abs. 3 HGO). Ihm sind weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der GemHVO ergeben.

Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2011 aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte, mit Ausnahme der im Abschnitt B II "Unregelmäßigkeiten" und zu den in der Anlage genannten Erläuterungen und Verweisen, zu keinen Einwendungen.

Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

Die Prüfungskosten für das Jahr 2011 wurden auf 14.340 € festgesetzt.
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

Der geprüfte Jahresabschluss 2011 wird beschlossen und damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung wie folgt festgesetzt:

Jahresergebnis des Ergebnishaushalts:
   -672.908,33 €
 
Finanzmittelüberschuss:
   -482.432,69 €
 
Finanzmittelbestand zum 31.12.2011
  1.084.181,57 €
 

Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Stadt Braunfels aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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