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öffentlich


3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels (Kindergartengebührensatzung)


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-1351
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:
Vorbemerkungen:

Für die Benutzung der Kindergärten erhebt die Stadt Braunfels Gebühren nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels (Kindergartengebührensatzung).
Nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Kostenbeiträge festgesetzt werden.

Wohlwissend, dass bei der Erhebung von Kindergartengebühren die rechtliche Verpflichtung, zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren nach dem KAG, nicht erreicht werden kann, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gemäß Beschluss vom 04.03.2014 festgestellt, dass es sich bei der in einer Satzung festgesetzten Gebühren, für die Benutzung  der Kindergärten, nicht um eine kommunale Abgabe (Steuer, Gebühr, Beitrag) im Sinne von § 1 Abs. 1 Hess. Kommunalabgabengesetz (Hess. KAG) handelt. Der Kostenbeitrag nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII stellt vielmehr eine "öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art dar". Vor diesem Hintergrund ist der Verzicht auf die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr rechtlich legitim. Unabhängig davon besteht jedoch die Verpflichtung gemäß Konsolidierungserlass,  Ertragsausfälle die durch den Verzicht auf eine kostendeckende Gebühr entstehen, zu kompensieren und dies in einem jährlichen Kompensationsplan, der Anlage des Haushaltsplanes ist, darzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.02.2019 den Magistrat beauftragt eine neue Gebührensatzung vorzulegen. Hierbei sollen Mehrkosten, die durch den Bau eines neuen Kindergartens entstehen berücksichtigt werden.

Die letzte Gebührenkalkulation, die von der Fa. Allevo Kommunalberatung vorgenommen wurde, erfolgte 2015. Die damals ermittelten Kostendeckungsbeiträge sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Mit den Gebühren, die von der Stadtverordnetenversammlung letztendlich in 2015 festgesetzt wurden, erreichte man für die Betreuung von

  • u- 3 Kinder einen Kostendeckungsgrad von ca. 13 % und für
  • ü- 3 Kinder einen Kostendeckungsgrad von ca. 33 %.

Mittlerweile sind seit 2015 die Personalkosten für die  Erzieherinnen um 8,95 % gestiegen. Die durchschnittliche Inflationsrate beträgt seit 2015 ca. 1,1 %. Somit hat sich der Kostendeckungsgrad gegenüber 2015 nochmals verringert.

Der Magistrat schlägt der Stadtverordnetenversammlung für die nächsten drei Jahre (ab 01.08.2019) eine jährliche Steigerung für die u-3 und ü-3 Betreuung in Höhe von jeweils 10 % vor. Da Satzungen bestimmt sein müssen, sind die Gebührensätze in einer tabellarischen Übersicht für jedes Jahr einzelnen und detailliert darzustellen. Die Vorgehensweise sowie die Darstellung in der Satzung, sind mit dem Hess. Städte- und Gemeindebund abgestimmt.

Auf Basis der aktuellen Kinderzahlen würde sich eine jährliche Gebührenerhöhung in Höhe von jeweils 10 %, ab 01.08.2019, wie folgt in den nächsten Jahren ertragsmäßig auswirken:



u-3
ü-3
Gesamt
Differenz zu aktuell
Aktuell
   116.100,00 €
   53.232,00 €
   169.332,00 €
 
2019
   120.855,00 €
   55.927,00 €
   176.782,00 €
                          7.450,00
2020
   132.825,00 €
   62.035,00 €
   194.860,00 €
                        25.528,00
2021
   146.079,00 €
   67.999,00 €
   214.078,00 €
                        44.746,00

Nach Auffassung des Magistrates ist eine jährliche Erhöhung von 10 %, in den nächsten drei Jahren, mit Blick auf einen Kita-Neubau, gerechtfertigt. Konkrete Zahlen lassen sich zu Zeit noch nicht darstellen. Die Investitionssumme für einen Neubau wird bei ca. 2.000.000,00 € liegen. Die jährlichen Aufwendungen bei ca. 350.000,00 € bis 400.000,00 €. Als Orientierung sei erwähnt, dass die neue dreigruppige Kinderkrippe in Solms-Mittelbiel mit einer Besetzung von  8 Vollzeitkräften geplant ist. Die Ertragsseite lässt sich noch schlechter zu Zeit abschätzen  und hängt,  neben der Höhe der Landesförderung,  auch von einer möglichen Gebührenerhöhung ab. Auf Grund von empirischen Daten muss man aber davon ausgehen, dass auch nach Abzug der Elternbeiträgen und der Landesförderung Aufwendungen in Höhe von mindestens  250.000,00 €, hervorgerufen durch den Neubau, zusätzlich jährlich kompensiert werden müssen. Tarifsteigerungen und Inflationsrate für die kommenden Jahre sind hier noch nicht berücksichtigt.

Auf Grund der Beitragsfreistellung (bis zu 6 Betreuungsstunden) sind die finanziellen Mehrbelastungen, durch eine Gebührenerhöhung, im ü -3 Bereich, für die Erziehungsberechtigten überschaubar. Ab 01.08.2019 würden hier die monatlichen Mehrbelastungen, je nach Betreuungstarif, zwischen 1,00 € und 10,00 € liegen und im Jahre 2021, gegenüber den heutigen Gebühren, zwischen 4,00 € und 29,00 €.
Für den u -3 Bereich wirkt sich dagegen die Gebührenerhöhung von 10 % in den nächsten drei Jahren massiver aus. Hier bewegt sich die Mehrbelastung der Erziehungsberechtigten ab 01.08.2019 monatlich zwischen 13,00 € und 23,00 € und im Jahre 2021, gegenüber den heutigen Gebühren,  zwischen 43,00 € und 76,00 €. Eine ausführliche Darstellung bzw. Gegenüberstellung ist aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.    

Das Verpflegungsentgelt empfiehlt der Magistrat einmalig um 10 % von derzeit 60,00 € auf 66,00 €/mtl. zu erhöhen. Der von Allevo Kommunalberatung 2015 ermittelte kostendeckende Beitrag betrug 71,90 €.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindergärten der Stadt Braunfels (Kindergartengebührensatzung) gem. Vorlage (Anlage 4). Die Satzung tritt zum 01.08.2019 in Kraft.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
0
 
Nein-Stimmen:
2
 
Enthaltungen:
7
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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