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öffentlich


Neubau eines Kindergartens


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB IV - Bürger- und Ordnungsamt
Nummer:
STVV-1621-1353
Sachbearbeiter(in):
Helge Kalte

Sachvortrag:

Der Stadtverordnetenversammlung wurde am 06.12.2018 der Kita-Bedarfsplan der Stadt Braunfels für das Kita-Jahr 2018/2019 vorgelegt. Aus dem Bedarfsplan konnte entnommen werden, dass ein erhebliches Betreuungsdefizit an Betreuungsplätzen besteht und der Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten, auf einen Betreuungsplatz, für die kommenden Jahre, nicht mehr erfüllt werden kann. Aus diesem Grunde hat die Stadtverordnetenversammlung im Haushaltsplan 2019 Planungskosen in Höhe von 230.000,00 € für einen dreigruppigen Kindergartenneubau eingestellt. Die investiven Kosten für einen Kita-Neubau betragen ca. 2.000.000,00 €. Mittel hierfür stehen im Haushalt 2019 nicht zur Verfügung und müssten im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellt werden. Bereits im Dezember 2018 machte der Magistrat bzw. die Verwaltung darauf aufmerksam, dass Fördermittel des Landes in Höhe von insgesamt 480.000,00 € in Aussicht stehen. Die Förderrichtlinien des Landes Hessen sehen vor, dass der Förderantrag bis 01.11.2019 beim Regierungspräsidium Kassel vorliegen muss.

Am 12.03.2019 erfolgte diesbezüglich eine telefonische Rücksprache mit dem Lahn-Dill-Kreis, Fachdienst Tagesbetreuung, der für die Bearbeitung und Weiterleitung des Förderantrages zuständig ist. Von der zuständigen Sachbearbeiterin wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Antragsfrist 01.11.2019 um ein absolutes Enddatum handelt. Anträge die nach dem 01.11.2019 eingehen, werden beim Regierungspräsidium Kassel keine Berücksichtigung mehr finden. Zusätzlich erhielt die Verwaltung die Information, dass neue Förderprogramme (für investive Maßnahmen), mit ähnlichen Fördersummen, in absehbarer Zeit nicht mehr vom Land geplant sind.
Voraussetzung für die Einreichung eines genehmigungsfähigen Antrags ist u.a. der Finanzierungsnachweis für die investive Maßnahme. Der Finanzierungsnachweis erfolgt durch einen genehmigten Haushaltsplan, der explizit für die Maßnahme ausreichende Haushaltsmittel vorsehen muss. Sofern die Maßnahme durch Kredite finanziert wird, muss auch ggf. die Einzelkreditgenehmigung der Kommunalaufsicht vorliegen.

Da Fördermittel in erheblichem  Umfang in Aussicht stehen, die wiederum von einem Finanzierungsplan (Haushaltsmittel) abhängig sind, wird die Stadtverordnetenversammlung nochmals über die Dringlichkeit eines Nachtragshaushaltsplanes 2019 informiert. Es muss damit gerechnet werden, dass die Kommunalaufsicht die Aufnahme von Krediten unter "Einzelkreditgenehmigung" stellt, sodass selbst ein genehmigter Nachtragshaushaltspan 2019, nicht automatisch die Finanzierung der Maßnahme sicherstellt. Ziel sollte es deshalb sein, dass der Magistrat in der kommenden Stadtverordnetenversammlung einen Nachtragshaushaltsplan einbringt, damit dieser noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.  

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 vorzulegen. Der Nachtragshaushaltsplan  hat die Finanzierung eines neuen dreigruppigen Kindergartens zu beinhalten. Außerdem sind die damit verbundenen Aufwendungen und deren Deckung in der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
9
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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