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öffentlich


Sachstand Umsetzung Öffentliche WLAN-Hotspots


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB I - Zentrales
Nummer:
STVV-1621-1355
Sachbearbeiter(in):
Jörg Dinges

Sachvortrag:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 (s. Anlage) wurde die Verwaltung mit der Einrichtung und Betrieb von kostenfreien
WLAN-Zugängen in Braunfels und Stadtteilen beauftragt.

Mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln wurden für die Stadt Braunfels insgesamt 11 öffentliche WLAN-Hotspots bei der vom Land Hessen mit der Durchführung des Projekts "Digitale Dorflinde" beauftragten Firma Innerebner beauftragt. 

Projektverlauf:

Der Zuwendungsbescheid der WI Bank für Fördermittel 2018 ist der Stadt Braunfels am 25.10.2018 zugegangen. Die Mittel mussten prinzipiell im Haushaltsjahr 2018 abgerufen werden. In Anbetracht dieses engen Zeitplans wurden von der Verwaltung somit die unten aufgelisteten 11 Standorte gem. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung beauftragt. Die Ortsbeiräte wurden zu diesem Zeitpunkt noch nicht einbezogen. Zwischenzeitlich wurde die Übertragung der Fördermittel in das Haushaltsjahr 2019 durch das Land Hessen bestätigt, ein entsprechender Bescheid liegt vor.

Bei den 11 Standorten handelt es sich um eine erste von möglichen zwei Ausbaustufen.

Für die erste Ausbaustufe sind einmalige Gesamtaufwendungen (Aufwandspauschalen Hardware, zusätzl. benötigte Hardware/Kleinteile, Elektroinstallationen etc.) i. H. v. 30.000€ entstanden, welche mit dem Förderbetrag (10.000€) sowie mit den bereitgestellten Haushaltsmitteln 2018 und 2019 (20.000€) finanziert wurden.

6 Hotspots wurden an folgenden öffentlichen Plätzen/Zonen/Freiflächen installiert:

1. Rathaus
2. Komplex Haus des Gastes/Stadtbücherei
3. Verwaltung Kur-GmbH/Straße "Am Kurpark"
4. Kurparktreff/Herrengarten/Teile des Kurparks
5. Marktplatz Braunfels/Touristinfo
6. Freibad (flächendeckend Liegebereich)

Fünf weitere Hotspots wurden in den jeweiligen Mehrzweckhallen der Stadtteile installiert, wie es der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 primär vorsieht. Abweichend hiervon wurde allerdings im Stadtteil Neukirchen der Standort Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus/Festplatz von der Verwaltung als geeigneterer Standort gewählt:

7. MZH Altenkirchen
8. MZH Philippstein
9. MZH Bonbaden
10. MZH Tiefenbach
11. FFW Neukirchen

Auch für eine mögliche und sinnvolle zweite Ausbaustufe wurden bereits Standorte angedacht. Zusätzlich zu den obengenannten Hotspots kämen hierbei folgende Örtlichkeiten in Frage. Diese Örtlichkeiten stellen lediglich Vorschläge dar, die zu gegebenen Zeit mit den jeweiligen Ortsbeiräten abgestimmt werden sollen: 

- Altenkirchen: Ortsmitte (Feuerwehr oder Kindergarten/Grünanlage)
- Bonbaden: Feuerwehr/Altes Rathaus
- Philippstein: Dorfzentrum (Grünanlage/Gasth. Gombel od. ev. Gemeindehaus)
- Tiefenbach: Dorfzentrum (Dorfplatz/Gasthaus Sehrt)
- Neukirchen: Gymnastikhalle
- Braunfels: Neurologische Klinik /Hubertusstraße
- Braunfels: Busbahnhof
- Braunfels: Schloss
- Braunfels: Stadion

Da es sich bei der Mehrzahl dieser möglichen weiteren Standorte nicht um städt. Liegenschaften handelt, ist eine Kooperation mit Dritten nötig, d. h. es sind entsprechende Verhandlungen zu führen und Modelle aufzuzeigen. Alternative Standorte können von den Ortsbeiräten natürlich benannt werden.

Kosten:

In der o. g. ersten Ausbaustufe sind der Stadt Braunfels einmalige Kosten i. H. v. 30.000 € entstanden - genehmigt, finanziert und auskömmlich durch die Haushaltsmittel 2018 und 2019 sowie dem Landeszuschuss i. H. v. 10.000€.

Die Mittel für eine zweite Ausbaustufe sollen in den Haushaltsberatungen für 2020 eruiert werden. Die Kostenschätzung der einmaligen Aufwendungen für die o. g. mögliche Erweiterung beläuft sich auf 15.000 - 20.000 €. Auch hierbei besteht die Möglichkeit einer weiteren Förderung durch das Land Hessen i. H. v. 10.000 €.

Die laufenden Kosten (DSL-Gebühren) belaufen sich auf 41,60 € monatlich pro Hotspot. Für die 11 bereits beauftragten Hotspots belaufen sich die jährlichen Kosten somit auf rd. 5.500 € pro Jahr. Im Haushaltsplan 2019 wurden diese Kosten noch nicht eingeplant. Sie müssen demnach innerhalb des Budgets 1 (Stadtmarketing) im Rahmen der Gesamtdeckung finanziert oder ggf. in dem geplanten Nachtragshaushalt eingestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2020 müssen diese Kosten zusätzlich eingestellt werden. Sollte eine zweite Ausbaustufe beschlossen und Mittel hierfür bereitgestellt werden, steigen diese laufenden Kosten auf rd. 10.000€ pro Haushaltsjahr.

Hiermit wäre eine großflächige Abdeckung der wichtigsten öffentlichen Räume in Braunfels Kernstadt und allen Stadtteilen sichergestellt.

Refinanzierung:

Um die jährlichen Aufwendungen deutlich zu reduzieren oder gar vollständig auszugleichen, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, auf der Landing-Page/Startseite des jeweiligen Hotspots, Werbeanzeigen zu verkaufen. Grundsätzlich könnten die örtlichen Gewerbetreibenden hier Anzeigen (möglicherweise tagesaktuell) schalten, welche die Nutzer der Hotspots beim einloggen sehen. Unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung könnten diese Möglichkeiten für die örtlichen Gewerbetreibenden sehr interessant und attraktiv sein.

Um hier geeignete Modelle der Vermarktung zu entwickeln, müssen zunächst die technischen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen im Echtbetrieb eruiert, erfasst und getestet werden:

- Inwiefern ist eine Refinanzierung über Werbung rechtlich möglich?
- Wie viele  Anzeigen können geschaltet werden?
- Wie oft werden die Anzeigen angezeigt?
- Wie hoch ist die Nutzeranzahl der Hotspots und wie entwickelt sich diese?
- Können diese durch den Werbekunden selbst verwaltet und flexibel angepasst werden?
- Wie sind die Vertragsgestaltung und Laufzeiten?
- Wie ist die Preisgestaltung?
- etc.

Bei dieser möglichen Vermarktung ist im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine enge Zusammenarbeit mit der Braunfelser Kur-GmbH sinnvoll und angedacht. Da die Hotspots nun in Betrieb sind, kann mit dieser Produktentwicklung begonnen werden. Da die Refinanzierung möglicherweise ein zentraler Punkt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 bzw. zu der Frage darstellt, ob Mittel für eine zweite Ausbaustufe bereitgestellt werden sollen, müssten geeignete Modelle bis zu den Haushaltsberatungen Anfang der 2. Jahreshälfte 2019 vorgelegt werden.

Dieser Zeitplan ist unter Berücksichtigung der Vielzahl von weiteren Projekten (IKZ) sehr ambitioniert und hängt auch maßgeblich davon ab, ob schnell eine hohe Nachfrage hierfür besteht.

Eine vollständige Refinanzierung der jährlichen Kosten sollte hierbei angestrebt werden und liegt auch im Bereich des Möglichen. Eine verbindliche Aussage hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der o. g. Fragestellungen allerdings noch nicht getroffen werden.  




Anregung der CDU, den zweiten Ausbau in den Nachtragshaushalt mit aufzunehmen.

Zuschuss des Landes für den zweiten Ausbau soll berücksichtigt bzw. geklärt werden.

 
 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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Tel.: +49 (0)6442 303-0
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