Gremium: | Stadtverordnetenversammlung |
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Herr Fraktionsvorsitzender Stock begründet den Antrag inhaltlich.
An der Aussprache beteiligt sich Herr Stadtverordneter Hinz, Herr Fraktionsvorsitzender Stock und Herr Stadtverordneter Lüpkes.
An der weiteren Aussprache beteiligt sich Herr Bürgermeister Breithecker. Er informiert, dass der eingebrachte Antrag aus seiner Sicht geltendes Recht verletzt und er in Konsequenz Widerspruch gegen den Beschluss einlegen müsste. § 72 HGO berechtigt nur den Gemeindevorstand (Magistrat), Kommissionen einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung kann den Magistrat hierzu nicht auffordern eine Kommission einzurichten. Die Entscheidung obliegt dem Magistrat in eigener Zuständigkeit. Er empfiehlt, den Antrag derart zu formulieren, dass der Magistrat nicht aufgefordert, sondern lediglich "gebeten" wird, eine Kommission einzurichten.
An der weiteren Aussprache beteiligen sich erneut Herr Stadtverordneter Hinz, Herr Fraktionsvorsitzender Stock und Herr Bürgermeister Breithecker.
Herr Fraktionsvorsitzender Stock erklärt sich im Namen der antragstellenden Fraktionen damit einverstanden, den Hinweis des Bürgermeisters aufzugreifen. Der Antrag erhält damit den nachfolgenden Wortlaut:
"Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf § 72 HGO eine Personalkommission einzusetzen.
Die Personalkommission soll sich insbesondere mit den nachfolgenden Punkten befassen:
- Personalentwicklung und -planung
- Stellenbemessung und Stellenbewertung
Dabei sollen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Reorganisation der Verwaltung (Beschluss vom 19.5.2022) und zur Aufgabenstruktur des Bauhofes (Beschluss vom 19.5.2022) einbezogen werden.
Der Personalkommission soll aus jeder Fraktion ein Mitglied angehören.
Der Personalrat sollte durch ein Mitglied vertreten sein (sachkundige/r Einwohner/in gem. §72, Abs. 2 HGO).
Die Personalkommission soll ihre Arbeit möglichst kurzfristig aufnehmen."
Nachdem zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz über den gestellten Antrag abstimmen.
Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf § 72 HGO eine Personalkommission einzusetzen.
Die Personalkommission soll sich insbesondere mit den nachfolgenden Punkten befassen:
- Personalentwicklung und -planung
- Stellenbemessung und Stellenbewertung
Dabei sollen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Reorganisation der Verwaltung (Beschluss vom 19.5.2022) und zur Aufgabenstruktur des Bauhofes (Beschluss vom 19.5.2022) einbezogen werden.
Der Personalkommission soll aus jeder Fraktion ein Mitglied angehören.
Der Personalrat sollte durch ein Mitglied vertreten sein (sachkundige/r Einwohner/in gem. §72, Abs. 2 HGO).
Die Personalkommission soll ihre Arbeit möglichst kurzfristig aufnehmen.
Ja-Stimmen: | 20 | |
Nein-Stimmen: | 13 | |
Enthaltungen: | 0 | |
Nicht anwesend: | 0 | (gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung) |
Hinweise:
Beratungsfolge |
Gremium | Datum | Zur Kenntnis | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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