Gremium: | Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB IV - Bürger- und Ordnungsamt |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Auf Grund der Corona-Pandemie und dem erhöhten Infektionsrisiko wurde durch die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, mit Wirkung vom 13.03.2020, u.a. ein Betretungsverbot für die Kindertagesstätten ausgesprochen. Lediglich Eltern, die zu einer bestimmten Personengruppe gehörten, können seit dieser Zeit ihr Kind in einer "Notbetreuung" betreuen lassen. Grundsätzlich sind die Kindergärten geschlossen. Bereits seit Beginn der Schließung gab es Anfragen der Eltern, ob die Kindergartengebühren erlassen werden.
Da über den Erlass von Kindergartengebühren nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden darf, wurde lediglich die Fälligkeit der Kindergartengebühr, sowie das Verpflegungsgeld, vom Magistrat bis auf weiteres ausgesetzt. Eltern, die ihr Kind in einer Notbetreuung untergebracht haben, sind hiervon nicht erfasst.
Die monatlichen Erträge der Kita-Gebühren betragen ca. 15.000,00 € zzgl. dem Verpflegungsgeld in Höhe von ca. 8.500,00 €.
Der Magistrat empfiehlt, die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld für die Dauer der Schließzeit zu erlassen. Ausgenommen hiervon sind Eltern, deren Kind in einer Notbetreuung betreut wurde bzw. wird. Da aktuell nicht abgesehen werden kann, wie lange die Kindergärten in Hessen geschlossen bleiben, empfiehlt der Magistrat zunächst einen maximalen Erlass bis zum Beginn der Sommerferien, ggf. wäre dann erneut über einen Erlass der Kita-Gebühren zu beraten und zu beschließen.
Der vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass für Kinder die nicht betreut werden, keine Verpflegungskosten entstehen und entsprechende Einsparungen vorliegen.
Aktuell werden sämtliche Kosten, die durch die Corona-Pandemie entstehen, auf eine eigene Kostenstelle "Corona" gebucht, damit zumindest nach Beendigung der Pandemie die Möglichkeit besteht, diese zu beziffern und ggf. beim Land Hessen oder beim Bund Zuweisungen zu beantragen. Die entgangenen Erträge würde ebenfalls hierunter erfasst werden.
Der Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten, deren Kind keine Notbetreuung besucht, für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt maximal bis zum Beginn der Sommerferien 2020. Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen.
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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