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öffentlich


1. Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-162
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
Büroleitung
Ersteller/in: 
Helge Kalte


Sachvortrag:
 
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in Ihrer Sitzung am 28.11.2019 eine umfangreiche Umgestaltung des Braunfelser Friedhofes beschlossen. U.a. sollte ein Konzept für das Anlegen eine Memoriam-Gartens erstellt werden. Diesbezüglich fanden in der Vergangenheit Begehungen bzw. Sitzungen, mit dem SPU-Ausschuss (heute Ausschuss für nachhaltige Stadtentwicklung) statt, der sich mit dem Thema befasst hat. Mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen, konnte ein Träger bzw. Kooperationspartner gefunden werden, der in Zusammenarbeit mit heimischen Steinmetzen und Gartenbetrieben, die Nutzung und Pflege von gärtnerbetreuten Grabanlagen (Memoriam Garten) anbietet. Das zu zahlende Entgelt der Nutzungsberechtigten wird von der Treuhandstelle treuhänderisch verwaltet.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten des Magistrates empfohlen die Friedhofsordnung dahingehend zu ergänzen, dass auf besonders ausgewiesenen Grabfeldern der Erwerb einer Grabstätte nur möglich ist, wenn ein Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle abgeschlossen wird. Eine entsprechende Regelung findet sich nun neu in § 14 Abs. 3 der Friedhofsordnung wieder.  


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels gemäß Vorlage. Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.  


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
-
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





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