zu TOP 13 zu TOP 15 TOP 14
öffentlich


Förderrichtlinie Photovoltaikanlagen


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Nummer:  
STVV-L2126-2021-201
Status:
öffentlich
Typ:
beschließend
Fachdienst:
FD 3.2 Stadtplanung und Naturschutz
Ersteller/in: 
Dennis Desch


Sachvortrag:
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2020 wurde folgender Antrag der CDU behandelt:

Der Magistrat der Stadt Braunfels wird aufgefordert die Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie vom 08.11.2001 zu aktualisieren. Antragsberechtigte erhalten einen Investitionszuschuss von 1.000€ pro Anlage und 1.000€ pro installiertem Speichermedium. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Zur Förderung des Baus von PV-Anlagen auf Dächern im Stadtgebiet wird in den Haushaltsplänen der Stadt Braunfels in den Jahren 2021 - 2025 ein jährlicher Betrag von 20.000€ zur Verfügung
gestellt.

Eine Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie wurde nicht vorgenommen. Diese Richtlinie bezog sich sowohl auf Photovoltaik als auch auf Solarthermie. Darüber hinaus waren auch nicht die Vorgaben klar definiert, welche Dokumente und Unterlagen für eine Inanspruchnahme der Förderung vorzulegen sind.

Aus diesem Grund wurde durch den Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement eine neue Richtlinie ausgearbeitet, welche die genaue Vorgehensweise und die vorzulegenden Dokumente klar beschreibt.


Beratung:

Herr Sascha Knöpp möchte für die Ziff. 4.1 einen Änderungsantrag stellen und hier schriftlich festhalten, dass die untergeordnete Förderung eine gewerbliche Nutzung nicht ausschließt:

Förderrichtlinie Photovoltaikanlagen

Ergänzung in Richtlinie Punkt 4.1:
"Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung des Gebäudes schließt eine Förderung nicht aus."

Ergänzung in Richtlinie Punkt 4.2:
Die Antragstellerin/der Antragssteller und ggf. deren Rechtsnachfolgerin / Rechtsnachfolger verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens 20 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in funktionsfähigem Betrieb zu halten.

Bezüglich Kontrolle, dass Anlagen in Betrieb sind oder nicht abgebaut wurden, schlägt Herr Jochen Datz vor, diese im Zuge der jährlichen Bauüberhangstatistik vom Land-Dill-Kreis zu überprüfen.

Bei Veräußerung des Gebäudes während laufender Fördermittel, empfiehlt Herr Herbert Steinbeck, diese bindend dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen.
 


Beschluss:
  
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Förderrichtlinie der Stadt Braunfels zur Förderung einer Photovoltaikanlage und eines stationären elektrischen Batteriespeichers gemäß Vorlage, allerdings mit folgenden Änderungen:

Ergänzung in Richtlinie Punkt 4.1:
"Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung des Gebäudes schließt eine Förderung nicht aus."

Ergänzung in Richtlinie Punkt 4.2:
Die Antragstellerin/der Antragssteller und ggf. deren Rechtsnachfolgerin / Rechtsnachfolger verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens 20 Jahre ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme in funktionsfähigem Betrieb zu halten.

 Die Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
 


Abstimmung:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Enthaltungen:
2
Nicht anwesend:
-
(gem. § 25 Hessische Gemeindeordnung)

Hinweise:

-


Beratungsfolge
Gremium
Datum
Zur Kenntnis
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen





nach oben
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3 · 35619 Braunfels · Tel.: +49 (0)6442 303-0 · info@braunfels.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung