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öffentlich


Neubau Feuerwehrgerätehaus Altenkirchen


Gremium:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2158
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Herr Bürgermeister Breithecker erläutert seine Vorlage.

Herr Stadtverordneter Maurer hinterfragt, ob auch Ersatzstandorte geprüft wurden. Womöglich könne ein Abriss damit vermieden und das alte Gebäude könne vermarktet werden. Herr Bürgermeister Breithecker erläutert hierzu, dass Ersatzstandorte gemeinsam mit dem Stadtbrandinspektor und der Verwaltung geprüft wurden. Es sei kein geeigneter Standort in Altenkirchen gefunden worden. Auch eine vollständige Schließung der Einsatzabteilung in Altenkirchen und Verlagerung auf einen anderen Stadtteil (bspw. Neukirchen oder Philippstein) sei nicht möglich, da die gesetzlichen Hilfeleistungsfristen dann nicht mehr eingehalten werden können.


Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz hinterfragt, ob der Haushalt 2020 durch Ergänzung dieser Investition noch genehmigungsfähig sei. Er bittet dies bis zur Sitzung des HFA zu hinterfragen und im HFA zu erläutern. Zugleich sollen in der Sitzung des HFA auch die Folgekosten benannt werden.


Herr Stadtverordneter Mathes hinterfragt die Höhe der möglichen Förderung. Herr Bürgermeister Breithecker erläutert, dass die Förderungshöhe abhängig vom Raumprogramm sei. Im Fall der Stadt Braunfels wird gem. Förderungsantrag mit einer Förderung von ca. 104.000 € gerechnet.


Herr Stadtverordneter Wolf bittet um Mitteilung wie viel € für den Abriss eingeplant sind. Herr Bürgermeister Breithecker erklärt, dass für den Abriss vom 525 m³ umbauten Raum 13.500 € (netto) eingeplant wurden. Herr Stadtverordneter Wolf gibt zu bedenken, dass im Rahmen der vorzunehmenden Planung auch eine Gegenüberstellung zwischen Massivbau und Leichtbau vorgenommen werden sollte. Evtl. können hierdurch Kosten eingespart werden.
 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die notwendigen Haushaltsmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus Höhe von 30.000,00 € und
710.000,00 € als VE für das Jahr 2021 im Haushaltsplan 2020 bereit zu stellen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
6
 
Nein-Stimmen:
0
 
Enthaltungen:
2
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
0

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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