Gremium: | Haupt- und Finanzausschuss | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB IV - Bürger- und Ordnungsamt |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Bereits durch die beiden Stadtverordnetenbeschlüsse vom 07.12.2017 (Braunfels) und 12.12.2017 (Solms) haben die beiden Städte Solms und Braunfels einen gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk "Solms-Braunfels" beschlossen. Dem Ordnungsbehördenbezirk wurde seinerzeit die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs übertragen. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen, wurde am 19.02.2018 im Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am 20.02.2018 in Kraft. Seit dieser Zeit erfolgt die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Solms und Braunfels durch den örtlichen Ordnungsbehördenbezirk. Die Aufgaben werden vom Bürgermeister der Stadt Braunfels wahrgenommen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollen nun die übrigen Bereiche der Ordnungsverwaltung, für die der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist, dem örtl. Ordnungsbehördenbezirk "Solms-Braunfels" übertragen werden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellung der vorhergehenden Vorlage, zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Verwaltungsbehördenbezirks, Bezug genommen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit dem Regierungspräsidium Gießen abgestimmt (siehe Mail vom 10.10.2019).
Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung, zur Erweiterung der Aufgaben des örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes Solms-Braunfels, in der vorliegenden Form.
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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