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öffentlich


2. Änderung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Braunfels vom 23.08.2018


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2136
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Die letzte Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung erfolgte 2013 und mündete in einer Nettowassergebühr von 1,81 €, die ab 2014 ihre Gültigkeit hatte.

Durch die 1. Änderungssatzung vom 06.12.2018 zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Braunfels (WVS) vom 23.08.2018, die am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, wurde die Wassergebühr auf 1,71 € pro Kubikmeter Wasser angepasst.

Bereits in der Vorlage zur 1. Änderungssatzung wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenommene Neukalkulation für die Jahre 2019 und 2020 auf der Grundlage des § 10 Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) erfolgt ist. Ebenso erfolgte seinerzeit bereits der Hinweis, dass die Wassergebühr erneut zum 01.01.2020 angepasst werden muss.

Die Gebühr ist demnach ab dem 01.01.2020 auf 1,80 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter festzusetzen. 

Die neue Preiskalkulation bedeutet bei einem geschätzten Wasserverbrauch von rund 515.000 m³ für 2019 einen Einnahmerückgang von rund 51.500 €. Gleichzeitig steigen die Einnahmen aus der Grundgebühr bei ca. 3.855 Zählern um rund 162.000 €. Im Jahr 2020 wird durch die Anhebung des Wasserpreises um 0,09 € die Einnahmen wieder um rund 46.000 € steigen.

Durch die Anpassung des Wasserpreises ist die Wasserversorgungssatzung in seinem § 26 Abs. 3 -Benutzungsgebühren-  entsprechend anzupassen.

Die detaillierte Gebührenkalkulation Wasser sowie der zur Abstimmung stehende Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung sind als Anlage beigefügt.


Nachrichtlich wird noch auf Folgendes hingewiesen:

Bedingt durch die im Rahmen der IKZ notwendige Umstellung auf das Finanzsystem der EKOM21 wird zur Einsparung von Kosten von einer monatlichen Abbuchung der Vorausleistungen auf eine quartalsmäßige Abbuchung der Vorausleistungen umgestellt. Hierüber werden die Betroffenen Grundstückseigentümer durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit informiert.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Entwurf vorgelegte "2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Braunfels".

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
8
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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