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öffentlich


Neubau Feuerwehrgerätehaus Altenkirchen


Gremium:
Haupt- und Finanzausschuss
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2159
Sachbearbeiter(in):
Romina Kassener

Sachvortrag:

Den aktiven 14 Mitgliedern der Einsatzabteilung steht am Standort ein Fahrzeug (Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W) zur Verfügung. Das Fahrzeug verfügt über die technischen Einsatzmittel für eine Gruppe (9 Personen). Es können 6 Personen der gesamten Einsatzabteilung mit dem Fahrzeug transportiert werden. Folglich können bei weitem nicht alle Einsatzkräfte im Übungsdienst und auch im Einsatzfall transportiert werden. Teile der Einsatzkräfte verbleiben dann entweder im Feuerwehrhaus oder fahren (in eigener Verantwortung) im Privat-PKW nach. Unter Berücksichtigung dieser Situation ist ein zweites Fahrzeug, ein Mannschaftstransportfahrzeug, dringend notwendig.
 
Anhand der beschriebenen Situation wird bei Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges die Schaffung eines zweiten "Norm-gerechten" Stellplatzes erforderlich.

Dieser Stellplatz sollte am Gerätehaus angegliedert werden, so dass bei weiteren Sanierungen in Teilabschnitten eine Anbindung an den neuen Stellplatz problemlos möglich wäre.

Bei der Erstellung der Planung für den Norm-gerechten Stellplatz wurde festgestellt, dass dieser ohne die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes nicht möglich ist. Dieser Vorentwurf ist als Anlage Anbau FWGH u. Umbau Bestand beigefügt. Der Eigentümer des Grundstückes Lange Straße 13 stimmte dem Vorhaben nicht zu.

Aus diesem Grund kann kein Normgerechter Stellplatz für das Mannschaftstransportfahrzeug auf dem jetzigen Grundstück errichtet werden. Des Weiteren sind dann auch eine stufenweise Sanierung des Feuerwehrgerätehauses anhand der Gebäudestruktur und dem aktuell gefordertem Raumprogramm für Feuerwehren nicht möglich.

Das Feuerwehrhaus in Altenkirchen wurde im Jahr 1976 erbaut, ein Anbau wurde 1986 errichtet und ist aktuell in einem bedenkenswerten Zustand.

a)   Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:
 
§ 1 Fahrzeugstellplatz
 
§ 1 Umkleidebereich Einsatzabteilung
 
§ 1 Umkleidebereich (gleichzeitig) Materiallager Jugendfeuerwehr/Einsatzabteilung
 
§ Sanitäranlage Damen und Herren (Herren mit Dusche)
 
§ Aufenthaltsraum mit Einbauküche
 
§ Flur

b)   In den letzten Jahren häufen sich bauliche Mängel, wie z.B.

§ Elektroinstallation ohne FI-Schutzschalter
 
§ Gasversorgungsleitungen in keinem guten Zustand, Gastherme aus den frühen 80er Jahren
 
§ Risse in Außenwänden und Decken
 
§ Folgeschäden durch Defekte an der Dacheindeckung
 
§ Wasser- und Feuchteeintritt in Innen- und Außenwänden
 
§ Abplatzen von Innen- und Außenputz
 
§ Undichtigkeit von Fenstern

Der Magistrat hat dann festgestellt, dass ein Neubau des FWGH Altenkirchen die wirtschaftlichste Möglichkeit ist die Feuerwehr instand zu setzen und hat die Verwaltung beauftragt die notwendigen Planungskosten für die Leistungsphasen 1 - 4 HOAI zu ermitteln.

Die o. g. Planungskosten sind in Höhe von 30.000,00 € im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.

Des Weiteren hat der Magistrat die Verwaltung beauftragt, die Feststellung der wirtschaftlichsten Variante für einen Neubau des FWGH Altenkirchen zu eruieren. Eine Maßgabe bei dieser Prüfung ist, dass der Bau innerhalb von 2 - 3 Jahren realisiert werden kann.

Hierfür wurden dem Magistrat zwei Varianten für einen Neubau vorgelegt. Variante A mit einer Kostenschätzung in Höhe von 800.000,00 € und Variante B mit einer Kostenschätzung in Höhe von 740.000,00 €.

Aus diesem Grund hat der Magistrat folgenden Beschluss gefasst.

Der Magistrat beschließt, die Freigabe des Vorentwurfs "B" für die Beantragung der Fördermittel für dieses Jahr.

Folgende Anlagen sind hierzu beigefügt.

FFW Neubau Flächenplan und FFW Neubau Erdgeschoss.

Der Förderantrag wurde dann fristgerecht gestellt. In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Heege, Kreisbrandinspektor, wurde uns dann mitgeteilt, dass die Aussicht auf Förderung des FWGH Altenkirchen in diesem Jahr sehr gut ist. Das FWGH Altenkirchen ist das einzige Gerätehaus welches in diesem Jahr im Lahn-Dill-Kreis zur Förderung ansteht.

Eine Voraussetzung für die Weiterleitung des Förderantrages an das Land Hessen, ist dass die Finanzierung sichergestellt sein muss. Hierbei ist mindestens ein Beschluss der kommunalen Gremien notwendig, um die notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

Im Haushaltsplan 2020 sind die notwendigen Haushaltsmittel für den Neubau des FWGH Altenkirchen vorgesehen. Für das Jahr 2020 sind die Planungskosten in Höhe von 30.000,00 € und als VE für das Jahr 2021 die weiteren Kosten in Höhe von 710.000,00 € vorgesehen.

Die Höhe der voraussichtlichen Förderung beträgt 100.000,00 €.

Da der Förderantrag nach Beratung sämtlicher Förderanträge des Lahn-Dill-Kreises bereits vor dem 28.11.2019 (Beratung Haushaltsplan 2020) an das Land Hessen weitergeleitet wird, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung vorab einen entsprechenden Beschluss fasst.
 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die notwendigen Haushaltsmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus Höhe von 30.000,00 € und
710.000,00 € als VE für das Jahr 2021 im Haushaltsplan 2020 bereit zu stellen.

 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
7
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
1
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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