Gremium: | Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Herr stellv. Ausschussvorsitzender Wolf bittet um Mitteilung, wie sich der Versicherungsschutz für die Besucher des Waldfriedhofs gestaltet.
Herr Bürgermeister Breithecker berichtet hierzu, dass kein besonderer Versicherungsschutz notwendig ist. Die Besucher des Waldfriedhofs setzen sich dem allgemeinen Lebensrisiko aus, das im gesamten Stadtwald gilt. Selbstverständlich wird der Waldfriedhof regelmäßig aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen in Augenschein genommen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz hinterfragt, was im Falle eines Sturmes passiert und ob es geplant ist Schilder mit dem Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr aufzustellen".
Herr Bürgermeister Breithecker erläutert hierzu, dass es durchaus vorkommen kann, dass der Waldfriedhof zunächst gesperrt werden muss, bis etwaig vorhandene Gefahren beseitigt wurden. Es sei nicht geplant etwaige Schilder aufzustellen, da diese keine rechtliche Bindewirkung hätten. Es könnte jedoch bis zur Errichtung noch einmal geprüft werden, ob Schilder als zusätzlicher Hinweis angebracht werden können.
Herr Stadtrat Wenzel bittet um Mitteilung welche Kosten mit dem Projekt einhergehen werden (bspw. für die Errichtung von Parkflächen, etc.).
Herr Bürgermeister Breithecker merkt hierzu an, dass die im Haushaltsplan eingestellten Mittel von 15.000 € für die Planung auch die geringen Kosten für die Herstellung der notwendigen Infrastruktur beinhalten würden. Es sei lediglich mit geringen Kosten zu rechnen.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorhanden sind, lässt die Ausschussvorsitzende über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt leitet die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiter:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, den Flächennutzungsplan zu ändern.
zu b:
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | 0 |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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