Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB IV - Bürger- und Ordnungsamt |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz verliest folgenden geänderten Beschlussvorschlag nach Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt bis zum 14.08.2020 (Ende der Sommerferien).
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind die Notbetreuung bis 31.05.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr ebenfalls zu erlassen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung im Zeitraum vom 01.06. - 14.08.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen."
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer der Schließzeit der Kindergärten die Kindergartengebühren und das Verpflegungsgeld zu erlassen. Diese Regelung gilt bis zum 14.08.2020 (Ende der Sommerferien).
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind die Notbetreuung bis 31.05.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr ebenfalls zu erlassen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind nur zweitweise die Notbetreuung im Zeitraum vom 01.06. - 14.08.2020 in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, ist die Kita-Gebühr/Verpflegungsgeld anteilig zu erlassen."
| Ja-Stimmen: | 26 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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