Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die Verwaltung wurde durch den Magistrat beauftragt, eine Satzung zu erstellen, mit der es der Stadt Braunfels ermöglicht wird, Werbeanlagen zu regulieren und somit das Stadtbild zu schützen. Die Geltungsbereiche der Satzung wurden nach Anregung aus dem Magistrat überarbeitet und auf die prägendsten Straßen reduziert. In den Stadtteilen kann hierdurch der im Gerichtsurteil zugrunde gelegte dörfliche Charakter gesichert werden. Im Stadtteil Braunfels erstrecken sich die Geltungsbereiche mit Ausnahme der Kaiser-Friedrich-Straße, der Wetzlarer Straße sowie der Gebrüder-Wahl-Straße auf Wohngebiete und nicht auf gewerblich genutzte Bereiche. Somit wird auch hier dem Bild von Braunfels als "Wohnstadt" abgeholfen. In den Bereichen der Kaiser-Friedrich-Straße, der Wetzlarer Straße und der Gebrüder-Wahl-Straße sind Gewerbe und dazugehörige Werbeanlagen vorhanden. Fremdwerbung sollte aber auch hier reglementiert werden, da es die Haupteinfallstraßen der Stadt Braunfels sind und eine Ansammlung von Werbeanlagen das historische Stadtbild stört. Sollte es im Rahmen von Antragsverfahren zu Klagen kommen, sind diese individuell zu klären.
Frau Ausschussvorsitzende John von Zydowitz berichtet der Stadtverordnetenversammlung von den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt und teilt das Abstimmungsergebnis mit.
Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet der Stadtverordnetenversammlung von den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Er stellt folgenden Änderungsantrag, welcher im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen wurde:
"Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat und die Verwaltung darum, diesen Tagesordnungspunkt nochmals zu überarbeiten. Es sollte detaillierter festgeschrieben werden, was erlaubt ist, u.a. digitale Werbeflächen, Größe, Farben etc."
An der Aussprache beteiligen sich Herr Fraktionsvorsitzender Mathes, Frau Fraktionsvorsitzende John von Zydowitz und Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Satzungsentwurf über die Gestaltung von Werbeflächen an baulichen Anlagen und Werbeanlagen nebst Anlagen zur Satzung zu erheben. Der Magistrat wird mit der Veröffentlichung beauftragt.
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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