Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB IV - Bürger- und Ordnungsamt |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Unter Berücksichtigung des Änderungsantrages aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt formuliert Herr Stadtverordnetenvorsteher Hollatz folgenden Änderungsantrag und stellt diesen zu Abstimmung:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Vorlage im Geschäftsgang zu belassen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020 zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, statt der vorgeschlagenen Straßen Gebrüder-Wahl-Straße und Kaiser-Friedrich-Straße die vom Ausschuss zusätzlich genannten Straßen
Berliner Straße,
Schlesierstraße,
Solmser Str. und
Teile der Attenbachstraße
mit Radschutzstreifen zu versehen."
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Vorlage im Geschäftsgang zu belassen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020 zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, statt der vorgeschlagenen Straßen Gebrüder-Wahl-Straße und Kaiser-Friedrich-Straße die vom Ausschuss zusätzlich genannten Straßen
Berliner Straße,
Schlesierstraße,
Solmser Str. und
Teile der Attenbachstraße
mit Radschutzstreifen zu versehen.
| Ja-Stimmen: | 27 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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