Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Frau Stadtverordnete Sorgner begründet den Antrag inhaltlich.
An der Aussprache beteiligt sich Herr Stadtverordneter Georg und Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte - Stand 21. Juni 2001 - wird wie folgt geändert:
§ 1 Aufgaben und Befugnisse des Ortsbeirates
Abs. 5:
Alt:
Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Vorschläge reicht er schriftlich bei dem Magistrat ein. Dieser legt sie mit seiner Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung vor, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in angemessener Frist über Vorschläge des Ortsbeirates; spätestens in der 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Ortsbeiratssitzung. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung teilt die Entscheidung dem Ortsbeirat schriftlich mit.
Neu:
angepasst an § 35 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung
(5) Der Ortsbeirat hat ein Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung sowie ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
(6) Für Anträge des Ortsbeirates in der Stadtverordnetenversammlung gelten die Regeln der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend.
(7) Vorschläge reicht der Ortsbeirat schriftlich bei dem Magistrat ein. Dieser legt sie mit seiner Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung vor, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in angemessener Frist über Vorschläge des Ortsbeirates. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung teilt die Entscheidung dem Ortsbeirat schriftlich mit.
| Ja-Stimmen: | 27 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
| | | | | | |