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öffentlich


2. Abstandsregelungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2555
Sachbearbeiter(in):
Jochen Datz

 
Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks) ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 200 m haben müssen, wenn eine direkte Sichtverbindung besteht. Außerdem sind PV-Freiflächenanlagen nicht an exponierten Lagen der Stadt zulässig.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
16
 
Nein-Stimmen:
10
 
Enthaltungen:
1
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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