Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Im August 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen.
Diese Satzung wurde seinerzeit von KC Becker in Anlehnung an die Mustersatzung des HSGB erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dabei wurde gem. § 11a Abs. 6 HessKAG eine Überleitungsregelung geschaffen für Fälle, in denen für bestimmte Grundstücke bereits ein Erschließungsbeitrag bzw. ein einmaliger Beitrag entrichtet wurde. Demnach sind solche Grundstücke für einen bestimmten Zeitraum von der wiederkehrenden Straßenbeitragspflicht zu verschonen.
Die von der Stadt Braunfels gewählte Regelung begegnet jedoch nach Prüfung durch den HSGB rechtlichen Bedenken und sollte neu getroffen werden. Derzeit sieht unsere Regelung vor, dass Grundstücke pauschal für 25 Jahre verschont werden. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht dem anzuwendenden Gleichheitssatz, denn es behandelt wesentlich ungleiche Sachverhalte gleich.
Die Mustersatzung des HSGB sieht vor, dass zur Ermittlung der Verschonungsdauer der wiederkehrende Beitrag dem einmaligen Beitrag gegenüberzustellen ist. Diese Regelung richtet sich stark nach dem Gesetzeswortlaut. Sie bedeutet aber auch einen enormen verwaltungstechnischen Aufwand.
Aus diesem Grund wurde der HSGB nach einer Möglichkeit zu einer pauschaleren Vorgehensweise befragt. Der HSGB verweist auf eine bei der Gemeinde Schöffengrund angewandte Regelung, die den rechtlichen Anforderungen gerecht werden dürfte und hierbei einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeutet.
Der Fachbereich Bau, Planung und Immobilien empfiehlt daher die Satzung an die Formulierung der Gemeinde Schöffengrund anzupassen.
Eine Übersicht über die vorgenommenen Änderungen ist der anliegenden Synopse zu entnehmen.
Beratung:
Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Haupt- und Finanzausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge.
| Ja-Stimmen: | 28 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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