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öffentlich


Bebauungsplan "An der Sinnelbach", Stadtteil Braunfels
hier: a) Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen während der zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
c) Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 (3) HBO i.V.m. § 9 (4) BauGB


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2529
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 05.03.2018 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung (12.03.2018 bis 13.04.2018) informiert und gleichzeitig beteiligt.

Aufgrund der im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, welche von der Stadtverordnetenversammlung abgewogen wurden, musste die Planung geändert werden. Mit Schreiben vom 24.06.2020 wurden daher die berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB über den Zeitraum der 2. öffentlichen Auslegung (06.07.2020 bis 31.07.2020) informiert und gleichzeitig beteiligt. Auch die Anregungen der 2. öffentlichen Auslegung müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe a.

Wesentliche Änderungen ergeben sich für die Planung durch die eingegangenen Stellungnahmen nicht.

Nach erfolgter Abwägung können sofort der Satzungs- und der Gestaltungssatzungsbeschluss gefasst werden, siehe b und c.
Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.



Beratung:

Frau Ausschussvorsitzende John von Zydowitz berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt.

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a:

den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 9, wird zugestimmt.

zu b:

1. oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen.

2. die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird gebilligt.

3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet.

4. der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

zu c:

1. die Festsetzungen nach § 91 HBO Abs. 3 i.V.m § 9 Abs. 4 BauGB werden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen.

2. der Magistrat wird beauftragt, die vorstehende Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
28
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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