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öffentlich


Bebauungsplan "Therapeutisches Reiten", Stadtteil Altenkirchen
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2525
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Der Geltungsbereich wird bereits teilweise gemäß der beantragten Bauleitplanung genutzt. Innerhalb des Geltungsbereiches sind bereits mobile Stallungen und Unterstände der Therapiepferde vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flächen sind im Eigentum der Antragstellerin bzw. sind von der Antragstellerin gepachtet, sodass sie als Pferdekoppel genutzt werden.
 
Innerhalb des beantragten Sondergebietes sind die Therapiestunden vorgesehen.
Da die Therapiestunden als gewerbliche Tätigkeit gelten, sind diese auf der landwirtschaftlichen Fläche ohne bauleitplanerische Absicherung und nachfolgende bauordnungsrechtliche Genehmigung nicht zulässig.
Die Therapiestunden finden daher derzeit übergangsweise auf einem unbebauten Baugrundstück in der Straße "Hopfengarten" (an der Einmündung zur Kesselgasse gelegen) am anderen Ende des Stadtteiles statt.
Der Arbeitsablauf ist durch die Entfernung von insgesamt rd. 650 m erschwert. Es kommt darüber hinaus immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, da die Pferde auch rd. 300 m entlang der stark befahrenen Ortsdurchfahrtsstraße (K 272) geführt werden müssen.
 
Wegen der o.g. Einschränkungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes "Therapeutisches Reiten" vorgesehen. Dadurch kann zusätzlich zu den vorhandenen mobilen Unterständen und Futterplätzen zusätzlich der dringend benötigte Therapieplatz beantragt werden.
 
Neben der erheblichen Zeitersparnis durch die kürzeren Wege hätte der Standort den Vorteil, dass sich auch für die Kunden die Erreichbarkeit verbessern würde und die Kinder die Tiere in ihrem direkten Lebensumfeld kennen lernen und beobachten könnten, was zu positiven Synergieeffekten bei der Therapie führt.
 
Die landwirtschaftlichen Flächen, die auch ohne Aufstellung der Bauleitplanung weiterhin als Pferdekoppel genutzt werden dürften, werden ebenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen, da bei den ökologischen Untersuchungen der Ameisenbläuling nachgewiesen wurde und eine Weidenutzung auf diesen Flächen daher nur, wie bisher und wie geplant, im Herbst zulässig ist. Die zeitliche Begrenzung der Weidenutzung wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen.
 
Der Zugang zur Pflege des innerhalb des Geltungsbereiches liegenden Eukerbaches soll durch Eintrag einer Grunddienstbarkeit mit Geh- und Fahrrecht für die Stadt Braunfels gesichert werden.
 
Es muss das normale zweistufige Bauleitplanverfahren angewandt werden. Im ersten Verfahrensschritt sind daher die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
 
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Antragstellerin übernommen.
 
 
 
 
Beratung:

Frau Ausschussvorsitzende John von Zydowitz berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt.

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Haupt und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
den im Titel genannten Bebauungsplan aufzustellen.
 
zu b:
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
 

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
28
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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