Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | FB III - Bau, Planung und Immobilien |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Die Bauleitplanung wird im normalen 2-stufigen Verfahren aufgestellt.
Im 1. Verfahrensschritt wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Es liegen lediglich Anregungen aus der Beteiligung der Behörden vor.
Die Anregungen führen zu Änderungen der Planung, siehe Abwägung.
Im Anschluss an die Abwägung ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen, sobald die Untersuchungsergebnisse der FFH-Prognose vorliegen.
Beratung:
Frau Ausschussvorsitzende John von Zydowitz berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt.
Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Haupt und Finanzausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
zu a:
den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 4, wird zugestimmt.
zu b:
1. den Vorentwurf der o. g. Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
2. die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, bekommen mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zugesandt.
| Ja-Stimmen: | 27 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | 1 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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