zu TOP 08 zu TOP 10 TOP 09
öffentlich


Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses Stadt Braunfels nach §112 b HGO


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB II - Finanzen
Nummer:
STVV-1621-2519
Sachbearbeiter(in):
Andreas Hafner

Sachvortrag:

In den §§ 112 ff. HGO sind die Neuregelungen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses geregelt.

Zunächst war geplant, dass auch kleinere und mittlere Kommunen zur Aufstellung eines doppischen Gesamtabschlusses verpflichtet werden.

Im § 112b Abs. 1 wurde aber nun geregelt, dass Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern von dieser Pflicht entbunden werden.

Der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist gem. § 112b Abs. 3 HGO von der Gemeindevertretung zu beschließen, d.h. die Befreiung muss "aktiv" in Anspruch genommen werden.

Der Beschluss muss einmalig gefasst werden und gilt bis auf weiteres, muss also nicht regelmäßig wiederholt und erneuert werden. 




Beratung:

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von den Beratungsergebnissen aus dem Haupt und Finanzausschuss.
 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 112b Abs. 3, die nach § 112b Abs. 1 HGO vorgesehene Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses  in Anspruch zu nehmen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
28
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
-

     


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




nach oben
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3 · 35619 Braunfels · Tel.: +49 (0)6442 303-0 · info@braunfels.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung