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öffentlich


4. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Braunfels


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
Überschrift
Status:
öffentlich
Fachbereich:
Stadtwerke
Nummer:
STVV-1621-2524
Sachbearbeiter(in):
Klaus Schmidt

Sachvortrag:

Die letzte Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 für Wasser erfolgte 2019 und mündete in einer Gebühr von 1,71 € (netto), die ab 2019 ihre Gültigkeit hatte. Für das Gebührenjahr 2020 würde die Gebühr auf 1,80 € (netto) angehoben.

Für die Jahre 2021 und 2022 wurden auf der Grundlage des § 10 Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr durch die Firma Allevo Kommunalberatung neu kalkuliert.

Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten gedeckt werden (§ 10 Abs. 2 HessKAG). 

Das HessKAG in der seit 01.01.2013 gültigen Fassung regelt in § 10 Abs. 2 S. 7, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdecken, die am Ende eines Kalkulationszeitraums entstehen, sollen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden.

Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2017 wurden im Rahmen der letzten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 zum Ausgleich berücksichtigt. Aufgrund einer nachträglichen Anpassung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2017, wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2017 noch einmal korrigiert. Darüber hinaus wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 ermittelt.

Es liegen nun die Folgenden noch ausgleichsfähigen/-pflichtigen gebührenrechtlichen Ergebnisse vor:


 
 
Ausgleichs-fähig bis
Ausgleichs-pflichtig bis
2014
Kostenüberdeckung in Höhe von 
16.895 €
 
Ende 2021
2015
Kostenüberdeckung in Höhe von 
4.407 €
 
Ende 2021
2016
Kostenunterdeckung in Höhe von
- 43.115 €
Ende 2021
 
2017
Kostenüberdeckung in Höhe von 
- 457 €
Ende 2022
 
2018
Kostenunterdeckung in Höhe von
52.650 €
 
Ende 2023
2019
Kostenunterdeckung in Höhe von
45.505 €
 
Ende 2024
Summe:
75.885 €
 
 

Hieraus ergibt sich folgende neue Wassergebühr:


bisheriger Gebührensatz (brutto)
errechneter Gebührensatz (ohne Ausgleich)
mit Ausgleich Vorjahre



1,93 €/m³
 
 
01.01.2021 bis 31.12.2021
 
2,36 €/m³
2,35 €/m³
01.01.2022 bis 31.12.2022
 
2,50 €/m³
2,35 €/m³

Zu beachten ist, dass die Satzung der Stadt Braunfels bisher stets den Nettopreis angegeben hat. Dies ist jedoch nach den Bestimmungen der §§ 3 i. V. m. 9 Abs. 1 Nr. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) unzulässig, sodass ab sofort in der Satzung der Brutto-Preis angegeben wird.

Eine Änderung der Grundgebühr muss nicht vorgenommen werden.

Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, die Kostenunterdeckungen des Jahres 2016 in Höhe von -43.115 € und des Jahres 2017 in Höhe von -457 € mit den Kostenüberdeckungen des Jahres 2014 in Höhe von 16.895 €, des Jahres 2015 in Höhe von 4.407 € sowie des Jahres 2018 in Höhe von 52.650 € vollständig zu verrechnen. Nach der Verrechnung verbleibt somit eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 30.380 €, welche bis einschließlich 2023 ausgeglichen werden muss.

Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, die verbleibende Kostenüberdeckung des Jahres 2018 in Höhe von 30.380 € in Höhe von 6.684 € in die vorliegende Gebührenkalkulation des Jahres 2021 und in Höhe von 23.696 € in die vorliegende Gebührenkalkulation des Jahres 2022 einzustellen und somit  vollständig auszugleichen.

Die Kostenüberdeckung des Jahres 2019 ist bis einschließlich 2024 ausgleichspflichtig. Hier wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Überdeckung in Höhe von 45.505 € in die vorliegende Gebührenkalkulation des Jahres 2022 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

Es wird der politischen Diskussion überlassen, ob ein Ausgleich der Gebühren in der vorgeschlagenen Form erfolgen soll oder nicht. Der Satzungsentwurf sieht im Sinne der Gebührenpflichtigen vor, dass der Ausgleich wie vorstehend geschildert vorgenommen wird.


Gründe für den Anstieg der Gebühr

·         Steigende Betriebskosten
 
Mittelwert 2019-2020: 787.306 €
Mittelwert 2021-2022: 815.331 €
 
·         Deutlich steigende kalkulatorische Kosten (AfA + Verzinsung - Aufl. SOPO): siehe unten
 

2019
2020
2021
2022
AfA
338.194 €
377.298 €
438.442 €
480.447 €
Zinsen
339.265 €
368.186 €
335.842 €
352.354 €
Aufl. SOPO
-75.649 €
-90.014 €
-97.169 €
-108.248 €
Gesamt:
601.810 €
655.470 €
677.015 €
724.553 €
 
 
·         Niedrigere Betriebserlöse: z. B. weniger erwartete Einnahmen für Hausanschlüsse, geringere Erstattungen von der Stadt Braunfels
 
·         Minimal sinkende Grundgebühren (rund -5.000 €/Jahr)

·         Nur leicht steigende Bemessungseinheiten

2019-2020: 514.800 m³
2021-2022: 518.400 m³
 
·         Erheblich weniger Überdeckungen eingestellt
2019-2020: 239.062 €,
2021-2022: 75.885 €



Sonstige Hinweise

Die neue Preiskalkulation bedeutet bei einem geschätzten Wasserverbrauch von rund 515.000 m³ für 2021 eine Einnahmensteigerung von ca. 206.000 €.

Der Wirtschaftsplan 2021 und die Folgejahre werden aufgrund der Gebührenerhöhung mit einem hohen Überschuss im Ergebnishaushalt schließen. Der Überschuss wird aber benötigt, um im Finanzhaushalt einen ausreichenden Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erzielen. Wird dieser doch benötigt, um die Tilgungen der Darlehen zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren hatte dieser nicht mehr ausgereicht und konnte nur aufgrund der noch vorhandenen Liquidität geleistet werden.

Darüber hinaus hat sich aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre die Fremdverschuldung von 8.000.000 € im Jahr 2012 auf fast 18.000.000 € im Jahr 2020 erhöht. Ziel soll es daher auch sein, dass künftig investive Maßnahmen nicht nur über Kredite, sondern auch über vorhandene Liquidität gezahlt werden können.   

Durch die Anpassung Wassergebühr ist die Wasserversorgungssatzung in § 26 Abs. 3 (Benutzungsgebühren) entsprechend anzupassen.

Die detaillierte Gebührenkalkulation Wasser sowie die Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung sind als Anlage beigefügt.

Analog zum Vorgehen der letzten Gebührenerhöhung ist es beabsichtigt wieder ein Erläuterungsschreiben zu versenden. Außerdem wird auf der Homepage der Stadt Braunfels ein Gebührenrechner für Testberechnungen zur Verfügung gestellt.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Gebührenerhöhung zwingend in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020 zu beschließen ist, da nach der darauf folgenden Sitzung am 17.12.2020 in diesem Jahr keine Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsorgans mehr herausgegeben wird. Eine Veröffentlichung der Satzung, die für die Rechtskraft der Satzung und somit die Möglichkeit der Gebührenerhebung ab dem 01.01.2021 zwingend erforderlich ist, wäre dann nicht mehr möglich.




Beratung:

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet von Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

An der Aussprache beteiligt sich Herr Fraktionsvorsitzender Mathes.
 

 
 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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