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öffentlich


3. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Braunfels


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
Stadtwerke
Nummer:
STVV-1621-2569
Sachbearbeiter(in):
Christian Eckhardt

Sachvortrag:

Die letzte Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgte 2019 und mündete in einer Gebühr von 3,06 € und einer Niederschlagswassergebühr von 0,47 €, die ab 2019 ihre Gültigkeit hatten.

Für die Jahre 2021 und 2022 wurden auf der Grundlage des § 10 Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr durch die Firma Allevo Kommunalberatung neu kalkuliert.

Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten gedeckt werden (§ 10 Abs. 2 HessKAG). 

Das HessKAG in der seit 01.01.2013 gültigen Fassung regelt in § 10 Abs. 2 S. 7, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdecken, die am Ende eines Kalkulationszeitraums entstehen, sollen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden.

Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2017 wurden im Rahmen der letzten Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 und 2020 zum Ausgleich berücksichtigt. Aufgrund einer nachträglichen Anpassung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 bis 2017, wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2017 noch einmal korrigiert. Darüber hinaus wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 ermittelt.

Schmutzwasser

Folgende gebührenrechtliche Ergebnisse sind in der Schmutzwasserbeseitigung noch ausgleichsfähig/-pflichtig:


 
 
Ausgleichs-fähig bis
Ausgleichs-pflichtig bis
2016
Kostenunterdeckung in Höhe von
-324.845 €
Ende 2021
 
2017
Kostenunterdeckung in Höhe von
-461.151 €
Ende 2022
 
2018
Kostenunterdeckung in Höhe von
-360.292 €
Ende 2023
 
2019
Kostenüberdeckung in Höhe von 
37.754 €
 
Ende 2024
Summe:
-1.108.537 €
 
 

Hieraus ergibt sich folgende neue Schmutzwassergebühr:


bisheriger Gebührensatz
errechneter Gebührensatz (ohne Ausgleich)
mit Ausgleich Vorjahre


3,06 €/m³



01.01.2021 bis 31.12.2021

3,73 €/m³
 
4,93 €/m³
01.01.2022 bis 31.12.2022

3,85 €/m³
 
4,93 €/m³

Die ausgleichfähigen Positionen sollen gem. § 10 Abs. 2 S. 7 HessKAG von der Stadtverordnetenversammlung ausgeglichen werden. Es besteht hier im engen Rahmen die Möglichkeit auf den Ausgleich zu verzichten. Ein Verzicht auf den Ausgleich hat, wie vorstehend ersichtlich, deutliche Auswirkungen auf die Gebühr. So beliefe die Gebühr mit Ausgleich der Unterdeckungen auf 4,93 €/m³.

Wenn die Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen würden, sondern lediglich der Pflichtausgleich der Überdeckung vorgenommen würde, so beliefe sich die Gebühr auf 3,73 €/m³ für das Jahr 2021. Hier wird vorgeschlagen, die Überdeckung in voller Höhe in das Kalkulationsjahr 2022 einzustellen und so vollständig auszugleichen.

Nachrichtlich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2022 eine Gebühr i. H. v. 3,85 €/m³ festzusetzen wäre. Dies wird jedoch in einer gesonderten Vorlage im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Eine Änderung der Grundgebühr muss nicht vorgenommen werden.

Es wird der politischen Diskussion überlassen, ob ein Ausgleich der Gebühren erfolgen soll oder nicht. Der Satzungsentwurf sieht im Sinne der Gebührenpflichtigen vor, dass kein Ausgleich vorgenommen wird.


Niederschlagwasser

Folgende gebührenrechtliche Ergebnisse sind in der Niederschlagswasserbeseitigung noch ausgleichsfähig/-pflichtig:


 
 
Ausgleichs-pflichtig bis
2014
Kostenüberdeckung in Höhe von 
680 €
Freiwillig bis Ende 2021
2015
Kostenüberdeckung in Höhe von 
1.302 €
Freiwillig bis Ende 2021
2016
Kostenüberdeckung in Höhe von 
197.840 €
Ende 2021
2017
Kostenüberdeckung in Höhe von 
193.246 €
Ende 2022
2018
Kostenüberdeckung in Höhe von 
260.760 €
Ende 2023
2019
Kostenüberdeckung in Höhe von 
65.878 €
Ende 2024
Summe:
719.706 €
 

Hieraus ergibt sich folgende neue Niederschlagswassergebühr:


bisheriger Gebührensatz
errechneter Gebührensatz (ohne Ausgleich)
mit Ausgleich Vorjahre



0,47 €/m²


01.01.2021 bis 31.12.2021

0,69 €/m²
0,57 €/m²
01.01.2022 bis 31.12.2022

0,72 €/m²
0,57 €/m²

Die Ausgleichsfrist der restlichen Überdeckungen 2014 und 2015 ist bereits abgelaufen, jedoch wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Überdeckungen freiwillig in das Kalkulationsjahr 2021 einzustellen und so vollständig auszugleichen.

Die Überdeckung des Jahres 2016 ist bis Ende 2021 ausgleichspflichtig. Aus diesem Grund wird der  Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, diese Überdeckung in voller Höhe in das Kalkulationsjahr 2021 einzustellen und so vollständig auszugleichen.

Die Überdeckung des Jahres 2017 ist bis Ende 2022 ausgleichspflichtig. Hier wird vorgeschlagen, diese Überdeckung in voller Höhe in das Kalkulationsjahr 2022 einzustellen und so vollständig auszugleichen.

Die Überdeckung des Jahres 2018 ist bis Ende 2023 ausgleichspflichtig. Es wird vorgeschlagen, einen Betrag von 56.063 € in das Kalkulationsjahr 2022 einzustellen und die restliche Überdeckung in Höhe von 204.697 € in der nächsten Kalkulation auszugleichen. So können zum einen gleiche Gebührensätze in 2021 und 2022 erzielt werden und zum anderen der Gebührensatz in der nächsten Kalkulation gesteuert werden.

Die Überdeckung 2019 ist bis Ende 2024 ausgleichspflichtig. Diese soll noch nicht in die vorliegende Gebührenkalkulation eingestellt werden. Der Ausgleich wird im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Gründe für den Anstieg der Gebühr

  • Deutlich steigende Betriebskosten
 
2020: 1.047.078 €
2021: 1.275.532 €
 
  • Steigende Verbandsumlagen
 
  • Niedrigere Betriebserlöse (keine Erstattung mehr aus Solms, kleinere Erstattungen für Hausanschlüsse und von der Stadt Braunfels)
 
  • Minimal sinkende Grundgebühren (rund -2.500 €/Jahr)
 
  • Nur leicht steigende Bemessungseinheiten beim Schmutz- und Niederschlagswasser
 
  • Weniger Überdeckungen beim Niederschlagswasser eingestellt

2020: 323.010 €
2021: 199.822 €


Sonstige Hinweise

Die Erhöhung der Gebühr für das Niederschlagswasser wirkt sich auch auf den städtischen Anteil an der Straßenentwässerung aus. Wurde dieser 2019 von 441.000 € auf 330.000 € gesenkt, so ergibt sich nach der Gebührenkalkulation ein neuer Preis von 401.623 €. Der erhöhte Preis ist aber zum Teil auch der Aufnahme neuer versiegelter Flächen geschuldet, wie zum Beispiel dem Busbahnhof.

Die neue Preiskalkulation bedeutet bei einem geschätzten Abwasserverbrauch von rund 485.000 m³ für 2021 eine Einnahmeerhöhung von fast 325.000 €.

Für das Niederschlagswasser eine Einnahmeerhöhung in Höhe von rund 100.000 € zuzüglich der rund 71.000 € für die städtische Straßenentwässerung. Darin enthalten sind aber auch rund 15.000 € an neu erfassten versiegelten Flächen.

Saldiert eine Mehrbelastung für die Bürger in Höhe von 370.000 €. Eine Berechnung der durchschnittlichen Mehrbelastung der einzelnen Haushalte ist schwer möglich, da Schmutzwasser und Niederschlagswasser in keiner Relation zu einander stehen.

Der Wirtschaftsplan 2021 und die Folgejahre werden aufgrund der Gebührenerhöhung mit einem hohen Überschuss im Ergebnishaushalt schließen. Der Überschuss wird aber benötigt, um im Finanzhaushalt einen ausreichenden Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erzielen. Wird dieser doch benötigt, um die Tilgungen der Darlehen zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren hatte dieser nicht mehr ausgereicht und konnte nur aufgrund der noch vorhandenen Liquidität geleistet werden.

Darüber hinaus hat sich aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre die Fremdverschuldung von 8.000.000 € im Jahr 2012 auf fast 18.000.000 € im Jahr 2020 erhöht. Ziel soll es daher auch sein, dass künftig investive Maßnahmen nicht nur über Kredite, sondern auch über vorhandene Liquidität gezahlt werden können.   

Durch die Gebührenänderungen müssen die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung geändert werden.
 
Die detaillierte Gebührenkalkulation sowie die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung sind als Anlage beigefügt.

Analog zum Vorgehen der letzten Gebührenerhöhung ist es beabsichtigt wieder ein Erläuterungsschreiben zu versenden. Außerdem wird auf der Homepage der Stadt Braunfels ein Gebührenrechner für Testberechnungen zur Verfügung gestellt.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Gebührenerhöhung zwingend in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020 zu beschließen ist, da nach der darauf folgenden Sitzung am 17.12.2020 in diesem Jahr keine Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsorgans mehr herausgegeben wird. Eine Veröffentlichung der Satzung, die für die Rechtskraft der Satzung und somit die Möglichkeit der Gebührenerhebung ab dem 01.01.2021 zwingend erforderlich ist, wäre dann nicht mehr möglich.




Beratung:

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss.



 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage befindliche "3. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Braunfels".

Der Magistrat der Stadt Braunfels wird beauftragt die Satzung auszufertigen und durch Veröffentlichung zur Rechtskraft zu bringen.

 

Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




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