zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Stadt Braunfels, Stadtteil Philippstein, Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes "Rote Au"
1. Auswertungen und Beschlussempfehlungen (Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB) zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behör-den gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.
2. Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen
3. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB


Gremium:
Stadtverordnetenversammlung
Typ:
beschließend
Status:
öffentlich
Fachbereich:
FB III - Bau, Planung und Immobilien
Nummer:
STVV-1621-2625
Sachbearbeiter(in):
Dennis Desch

Sachvortrag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat am 21.02.2019 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rote Au" sowie die FNP-Änderung in diesem Bereich im Stadtteil Philippstein beschlossen.
 
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit für den bereits ansässigen Gewerbebetrieb inklusive Stellplätze für Mitarbeiter, Firmenfahrzeuge und Besucher. Zu diesem Zweck wird ein Gewerbegebiet i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an der geplanten Bebauung. Zusätzlich wird eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 06.05.2019 - 07.06.2019 einschließlich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 - 11.09.2020 einschließlich.




Beratung:

Herr stellv. Ausschussvorsitzender Wolf berichtet über die Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt.

Herr Ausschussvorsitzender Schmidt berichtet über die Beratungsergebnisse aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu 1.: Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Braunfels und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

zu 2.: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels stellt die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB (Feststellungsexemplar) fest und billigt die Begründung und den Umweltbericht hierzu.

zu 3.: Die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs.1 BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmung:
Ja-Stimmen:
24
 
Nein-Stimmen:
-
 
Enthaltungen:
-
 
Nicht anwesend (gem. § 25 HGO):
1

Herr Stadtverordneter Mathes war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.


Beratungsfolge

Datum
Zur Kenntnis genommen
Genehmigt
Abgelehnt
Zurück-gestellt
Zurück-gezogen

 
 
 
 
 
 




nach oben
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3, 35619 Braunfels
Tel.: +49 (0)6442 303-0
E-Mail: info@braunfels.de
Stadt Braunfels
Hüttenweg 3 · 35619 Braunfels · Tel.: +49 (0)6442 303-0 · info@braunfels.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung