Gremium: | Stadtverordnetenversammlung | Typ: | |
Status: | | Fachbereich: | |
Nummer: | | Sachbearbeiter(in): | |
Herr Fraktionsvorsitzender Knöpp begründet den Antrag inhaltlich und formuliert folgenden Änderungsantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Teilhaushalt 16 werden im Produkt 36.5.01 Kinderbetreuung in eigenen Kindertagesstätten die Personalaufwendungen um 45.000€ erhöht.
Hierdurch soll bereits eine Erzieherin / ein Erzieher im März 2021 unbefristet eingestellt werden, um die Betreuung in den städtischen Kindergärten sicherzustellen (u.a. Krankheitsersatz). Die neue Fachkraft wechselt zu Jahresbeginn 2022 in den Kindergarten Philippstein und erfährt dort eine Weiterbeschäftigung.
Ferner werden 1-2 FSJ-Stellen für 2021 geschaffen, um jungen Menschen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Beschäftigung zu ermöglichen und gleichzeitig die Betreuung in den Kindertagesstätten zu gewährleisten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Teilhaushalt 16, Produkt 36.5.01 Kinderbetreuung in eigenen Kindertagesstätten, den Ansatz für Personalaufwendungen um 45.000€ zu erhöhen.
Hierdurch soll bereits eine Erzieherin / ein Erzieher im März 2021 unbefristet eingestellt werden, um die Betreuung in den städtischen Kindergärten sicherzustellen (u.a. Krankheitsersatz). Die neue Fachkraft wechselt zu Jahresbeginn 2022 in den Kindergarten Philippstein und erfährt dort eine Weiterbeschäftigung.
Ferner werden 1-2 FSJ-Stellen für 2021 geschaffen, um jungen Menschen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Beschäftigung zu ermöglichen und gleichzeitig die Betreuung in den Kindertagesstätten zu gewährleisten.
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | 4 |
| Nicht anwesend (gem. § 25 HGO): | - |
Beratungsfolge | Datum | Zur Kenntnis genommen | Genehmigt | Abgelehnt | Zurück-gestellt | Zurück-gezogen |
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